• Farbeindringprüfung - PT

    Mithilfe der Farbeindringprüfung ist man in der Lage, Risse in der Oberfläche des Werkstoffs schnell zu finden.

Die Oberfläche des zu überprüfenden Bauteils wird zunächst von Fett- und Ölrückständen befreit und anschließend ein Eindringmittel aufgebracht. Dies kann durch Auftragen mit dem Pinsel, durch Tauchen in einem Bad oder (an gut belüfteten Orten) durch Aufsprühen erfolgen (auch Zwangsbenetzung genannt). Das Kriechvermögen des Eindringmittels ist hoch, nutzt die Kapillarwirkung von feinsten Materialtrennungen und es hat einen starken Farbkontrast zum Entwickler.

Nach Ablauf der Einwirkungszeit wird die Oberfläche mit Wasser oder einem speziellen Reiniger gereinigt, getrocknet und der Entwickler aufgetragen. Der Entwickler ist ein feinkörniges Pulver, das durch die Kapillarwirkung der eigenen Hohlräume das in den feinen Rissen verbliebene Eindringmittel herauszieht. Im Regelfall ist das Eindringmittel rot und der Entwickler weiß. Der hohe Farbkontrast ermöglicht das einfache Lokalisieren der Fehlerstellen und die Bestimmung der Rissverläufe.

Mithilfe der Farbeindringprüfung ist man in der Lage, Risse (bis zu einem tausendstel Millimeter Breite) in der Oberfläche des Werkstoffs schnell zu finden. Allerdings kann es bei rauen und spröden Oberflächen zu sogenannten Scheinanzeigen kommen. Diese Anzeigen sind keine Fehlstellen. Auch lässt das Verfahren keine Aussage über die Fehlstellentiefe (Risstiefe) im Bezug auf die Anzeigenqualtität zu: eine beispielsweise zartrosa gefärbte Anzeige deutet nicht unbedingt auf einen weiniger tiefen Riss hin als eine tiefrote Anzeige.

Normen

  • DIN EN 1371 Gießereiwesen – Eindringprüfung – Teil 1: Sand-, Schwerkraftkokillen- und Niederdruckkokillengussstücke
  • DIN EN 10228 Zerstörungsfreie Prüfung von Schmiedestücken aus Stahl – Teil 2: Eindringprüfung
  • DIN EN ISO 3452 Zerstörungsfreie Prüfung – Eindringprüfung – Teil 1: Allgemeine Grundlagen
  • DIN EN ISO 23277 Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißverbindungen –
    Eindringprüfung von Schweißverbindungen –
    Zulässigkeitsgrenzen

 

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